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Mitgliedschaft

Der Schwul-Lesbische Sportverein „Der Bogenschütze“ Dresden e.V. wurde am 05. April 1994 gegründet und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden unter der Nr. 2373 eingetragen.
Die Arbeit des Vereins wurde als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind daher steuerabzugsfähig.

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu einer Mitgliedschaft beim Schwul-Lesbischen Sportverein „Der Bogenschütze“ Dresden e.V.

Wenn Du Mitglied werden und aktiv am Trainings- und Übungsbetrieb teilnehmen möchtest, fülle bitte folgenden Aufnahmeantrag aus und schicke diesen unterschrieben an uns.

Bitte bachte dazu die Satzung und die Beitragsordnung des Vereins.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 01.01.2024:

  • regulär: 96,00 €
  • ermäßigt: 50,00 €
  • für juristische Personen: 150,00 €

Dein Mitgliedsbeitrag ist zum 31.01. des Beitragjahres fällig. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag zeitanteilig nach Eintritt in den Verein erhoben.

Du kannst deinen Beitrag wie folgt zahlen:

  • Bar beim Kassenwart des Vereins
  • per Überweisung an das Vereinskonto
  • per SEPA-Lastschrifteinzug

Bitte beachte dazu unsere Beitragsordnung.

Du möchtest Deine Mitgliedschaft ändern, eine neue Bankverbindung uns mitteilen oder deine Mitgliedschaft kündigen?
Dafür haben wir für Dich folgendes Formular vorbereitet:

Der Austritt ist dem Vorstand durch schriftliche Erklärung (Post oder E-Mail) mitzuteilen und nur zum Quartalsende möglich:

  • 31. März,
  • 30. Juni,
  • 30. September oder
  • 31. Dezember

Die schriftliche Austrittserklärung muss spätestens vier Wochen vor Ablauf des Quartals beim Vorstand eingegangen sein.
Die Kündigung der Mitgliedschaft wird per E-Mail bestätigt.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis dahin fällig gewordenen Beiträge bestehen. Bereits für die Zukunft geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

Der SLS „Der Bogenschütze“ Dresden e.V. erhebt, nutzt, speichert und verarbeitet die angegebenen personenbezogenen Daten nur im zulässigen Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Vereinssatzung zulässigen Zwecke und Aufgaben.

Mehr dazu findest Du nachfogend hier: